Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Ralf Sebald Immobilien:
Meine Angebote sind freibleibend, unverbindlich und nur für den Empfänger bestimmt sowie von diesem vertraulich zu behandeln. Weitergabe der Angebote oder einzelner Teile/Informationen an Dritte ohne meine schriftliche Zustimmung ist nicht gestattet und macht schadenersatzpflichtig. Die angebotene Vertrags-/Geschäftsgelegenheit gilt als unbekannt, sofern kein Widerspruch mit entsprechendem Nachweis unverzüglich und in Textform erfolgt. Die Objektangaben, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ich keine Gewähr übernehme, beruhen auf Angaben des Eigentümers bzw. Auskunftsberechtigten. Besichtigungen nur nach Absprache mit mir und durch meine Koordination. Bei der Besichtigung können Sie sich von der Nutzungsmöglichkeit, dem Zustand, der Güte und der Preiswürdigkeit des Objektes und dessen Einrichtungen etc. überzeugen. Die Maklerprovision (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) für meine Maklertätigkeit ist verdient mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages bzw. des Mietvertrages und fällig mit Rechnungstellung. Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Abschluss eines wirtschaftlich gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit dem Angebot steht, von dem damit Gebrauch gemacht wird sowie bei Abschluss eines Ersatzgeschäftes. Die jeweiligen Provisionssätze sind nachfolgend aufgeführt. Soweit gesetzlich zulässig kann ich auch für die andere Vertragspartei entgeltlich/provisionspflichtig tätig werden. Meinen Provisionsanspruch kann ich mir als eigenes Recht gemäß § 328 BGB unabhängig vom Vollzug des Vertrages sichern lassen. Nichterfüllung oder Aufhebung des geschlossenen Vertrages berühren meinen Provisionsanspruch nicht. Zwischenverfügung und Irrtum vorbehalten. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist mein Geschäftssitz.
Provisionssätze (sofern im jeweiligen Angebot nicht anders angegeben bzw. nicht anders vereinbart):
Maklerprovision bei Verkauf (gilt auch für Erbbaurechtimmobilien):
1. Unbebaute Grundstücke und mit Zwei-, Drei- und Mehrfamilienhäusern sowie Wohn- und Geschäftshäusern bebaute Grundstücke und alle Gewerbeimmobilien: 5,95 % des vertraglich vereinbarten Kaufpreises, zu zahlen vom Käufer.
2. Mit Einfamilienhäusern und Einfamilienhäusern mit untergeordneter zweiter Wohnung bebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen: 2,95 % des vertraglich vereinbarten Kaufpreises, zu zahlen jeweils
vom Verkäufer und vom Käufer.
Maklerprovision bei Vermietung (Wohnräume), zu zahlen vom Vermieter:
Das 2,38-fache der vertraglich vereinbarten Monatsnettokaltmiete.
Maklerprovision bei Vermietung (gewerbliche Räume), zu zahlen vom Mieter bzw. Pächter:
Das 3,57-fache der vertraglich vereinbarten Monatsnettokaltmiete bzw. -pacht.
Alle vorstehend aufgeführten Provisionssätze verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Verbraucherinformation zur Online-Streitbeilegungs-Verordnung:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform kann für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Ich bin nicht bereit, mich am Streitbeilegungsverfahren im Rahmen dieser Plattform zu beteiligen.